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   VK Sachsen, 27.06.2014 - 1/SVK/020-13   

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VK Sachsen, 27.06.2014 - 1/SVK/020-13 (https://dejure.org/2014,30087)
VK Sachsen, Entscheidung vom 27.06.2014 - 1/SVK/020-13 (https://dejure.org/2014,30087)
VK Sachsen, Entscheidung vom 27. Juni 2014 - 1/SVK/020-13 (https://dejure.org/2014,30087)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eignungsprüfung anhand von Konzepten: Mindestanforderungen sind mitzuteilen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - Verg 26/13

    Vergaberechtswidrigkeit eines Wertungssystems nach dem Prinzip "100 Punkte oder

    Auszug aus VK Sachsen, 27.06.2014 - 1/SVK/020-13
    Nach herrschender Rechtsprechung ist allein die Anforderung der Nachweise gemäß der Vergabebekanntmachung rechtlich verbindlich, ohne dass der Auftraggeber von diesen Forderungen im Rahmen des Aufforderungsschreibens abweichen darf (OLG Düsseldorf, B. v. 22.01.2014 VII-Verg 26/13; B. v. 06.02.- - Verg 32/12; Thüringer OLG, B. v. 21.09.2009 - 9 Verg 7/09, VK Münster, Beschl. v. 12.05.2009, VK 5/09).

    Beides liefe den Vorgaben des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgebots nach § 97 Abs. 1 und 2 GWB zuwider, in dessen Lichte die Vorschriften der VOL/A auszulegen und zu handhaben sind (OLG Düsseldorf, B. v. 22.01.2014 - VII-Verg 26/13; B. v. 05.12.2012 - VII-Verg 29/12; B. v. 28.11.2012 - VII-Verg 8/12; OLG München, B. v. 15.03.2012 - Verg 2/12).

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus VK Sachsen, 27.06.2014 - 1/SVK/020-13
    Im Rahmen dieser Beschränkung kommt es allerdings insoweit auf die Wahrung des Äquivalenzprinzips an, als die Verwaltungsgebühr auch im Einzelfall in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der damit bezahlten Behördenleistung, also der wirtschaftlichen Bedeutung des Verfahrensgegenstandes stehen muss (BGH, Beschl. v. 25.10.2011 - X ZB 5/10, m. Verw. a. BVerwGE 12, 162, 165 f. unter 6; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 25.04.2000 - Kart 2/00).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus VK Sachsen, 27.06.2014 - 1/SVK/020-13
    Im Rahmen dieser Beschränkung kommt es allerdings insoweit auf die Wahrung des Äquivalenzprinzips an, als die Verwaltungsgebühr auch im Einzelfall in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der damit bezahlten Behördenleistung, also der wirtschaftlichen Bedeutung des Verfahrensgegenstandes stehen muss (BGH, Beschl. v. 25.10.2011 - X ZB 5/10, m. Verw. a. BVerwGE 12, 162, 165 f. unter 6; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 25.04.2000 - Kart 2/00).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - Kart 2/00
    Auszug aus VK Sachsen, 27.06.2014 - 1/SVK/020-13
    Im Rahmen dieser Beschränkung kommt es allerdings insoweit auf die Wahrung des Äquivalenzprinzips an, als die Verwaltungsgebühr auch im Einzelfall in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der damit bezahlten Behördenleistung, also der wirtschaftlichen Bedeutung des Verfahrensgegenstandes stehen muss (BGH, Beschl. v. 25.10.2011 - X ZB 5/10, m. Verw. a. BVerwGE 12, 162, 165 f. unter 6; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 25.04.2000 - Kart 2/00).
  • OLG Naumburg, 25.08.2011 - 2 Verg 4/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Umfang der Kostenentscheidung durch den

    Auszug aus VK Sachsen, 27.06.2014 - 1/SVK/020-13
    Dies ergibt sich aus einer Überlegung und vergleichenden Betrachtung, dass bspw. auch die Vorschrift des § 50 Abs. 2 GKG im Hinblick auf die Umstellung von einem Verpflichtungs- / Unterlassungs- zu einem Feststellungsantrag keinen Abschlag vor sieht (vgl. hierzu OLG Naumburg, B. v. 25.08.2011 - Az.: 2 Verg 4/11).
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus VK Sachsen, 27.06.2014 - 1/SVK/020-13
    Ein auf Verstöße des öffentlichen Auftraggebers gegen Vergabevorschriften gestützte Schadensersatzanspruch des Bieters ist dabei nach Auffassung des BGH (Urteil vom 09.06.2011 - X ZR 143/10) nach der Kodifikation der gewohnheitsrechtlichen Rechtsfigur der culpa in contrahendo durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr daran geknüpft, dass der klagende Bieter auf die Einhaltung dieser.
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - Verg 46/11

    Anforderung an Leistungsbeschreibung

    Auszug aus VK Sachsen, 27.06.2014 - 1/SVK/020-13
    "Erschöpfend" bedeutet, dass keine Restbereiche verbleiben dürfen, die seitens des Auftraggebers nicht klar umrissen sind (OLG München, B. v. 20.03.2014 - Verg 17/13, Prieß in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, § 8 EG, Rn. 15 ff; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.10.2011, VII-Verg 46/11; OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.01.-, Verg W 8/12).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens durch

    Auszug aus VK Sachsen, 27.06.2014 - 1/SVK/020-13
    Unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (B. v. 25. April 2012, VII - Verg. 107/11) sowie unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG München (B. v. 19. Juli 2012, Verg. 8/12), führte sie aus, dass die Frage des Vorliegens eines Feststellungsinteresses eine Frage der Begründetheit sei.
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - Verg 8/12

    Ausschließung eines Angebots wegen des Nichtvorliegens von Nachweisen

    Auszug aus VK Sachsen, 27.06.2014 - 1/SVK/020-13
    Beides liefe den Vorgaben des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgebots nach § 97 Abs. 1 und 2 GWB zuwider, in dessen Lichte die Vorschriften der VOL/A auszulegen und zu handhaben sind (OLG Düsseldorf, B. v. 22.01.2014 - VII-Verg 26/13; B. v. 05.12.2012 - VII-Verg 29/12; B. v. 28.11.2012 - VII-Verg 8/12; OLG München, B. v. 15.03.2012 - Verg 2/12).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2012 - Verg 29/12

    Anforderungen an die Bekanntmachung von (Mindest-)Eignungsanforderungen

    Auszug aus VK Sachsen, 27.06.2014 - 1/SVK/020-13
    Beides liefe den Vorgaben des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgebots nach § 97 Abs. 1 und 2 GWB zuwider, in dessen Lichte die Vorschriften der VOL/A auszulegen und zu handhaben sind (OLG Düsseldorf, B. v. 22.01.2014 - VII-Verg 26/13; B. v. 05.12.2012 - VII-Verg 29/12; B. v. 28.11.2012 - VII-Verg 8/12; OLG München, B. v. 15.03.2012 - Verg 2/12).
  • OLG Jena, 21.09.2009 - 9 Verg 7/09

    Formelle und materielle Eignungsprüfung; bedingter Preisnachlass

  • OLG Koblenz, 04.02.2009 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis

  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als

  • OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen

  • OLG München, 20.03.2014 - Verg 17/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verband in der Rechtsform eines eingetragenen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00

    Windkraftanlage, Abstandfläche, Bauvorbescheid

  • OVG Sachsen, 09.08.2007 - 1 B 553/02

    Windenergieanlage; Regionalplan; Vorbescheid; Bescheidungsfähigkeit;

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2012 - 1 VK 1/11

    Ersatz des Vertrauensschadens erfordert "echte Zuschlagschance"!

  • VK Münster, 12.05.2009 - VK 5/09

    Bekannt gegebene Zuschlagskriterien sind grundsätzlich bindend

  • VK Sachsen, 09.02.2009 - 1/SVK/071-08

    Beschränkung der Bewerberzahl

  • VK Sachsen, 04.10.2011 - 1/SVK/037-11

    Ausschluss wegen unvollständiger Muster?

  • VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11

    Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - Verg 32/12

    Ausschließung eines Angebots wegen nicht den Vergabeunterlagen entsprechender

  • VK Berlin, 24.09.2020 - VK-B1-10/19

    Kenntnis vom Nachprüfungsantrag löst kein Zuschlagsverbot aus!

    Die an das Feststellungsinteresse als Sachentscheidungsvoraussetzung zu stellenden Anforderungen können dem Verwaltungsprozessrecht, dem das Fortsetzungsfeststellungsverfahren nachgebildet ist, entlehnt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.3.2005 - Verg 77/04; VK Sachsen, Beschluss vom 27.6.2014 - 1/SVK/020-13).
  • VK Sachsen, 19.06.2015 - 1/SVK/009-15

    Vertrag über Anmietung eines noch zu errichtenden Gebäudes ist Bauauftrag!

    Ein Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB analog, § 123 Satz 3, 4 GWB setzt nach überwiegender Auffassung jedoch als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus (vgl. VK Sachsen, B. v. 27.06.2014, 1/SVK/020-13, OLG München, B. v. 19.07.2012 - Verg 8/12).

    Zweifelhaft ist ein dargetanes Interesse also vorrangig dann, wenn die Antragstellerin nicht einmal vorträgt, sich die Verfolgung eines Schadensersatzbegehrens offen halten zu wollen (vgl. VK Sachsen, B. v. 25. August 2014, 1/SVK/045-13; VK Sachsen, B. v. 27.06.2014 - 1/SVK/020-13, OLG Jena, B. v. 23. Dezember 2011 - 9 Verg 3/11).

  • VK Niedersachsen, 27.09.2019 - VgK-34/19

    Ausschreibung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Übertragungssystemen

    Wenn der Auftraggeber, wenn auch spät, die Regeln über das Verfahren gem. § 97 Abs. 6 GWB einhält und entsprechende Maßnahmen durchführt, so ist dies - unter angemessener Übernahme der Kosten für die Antragsteller im Nachprüfungsverfahren - zulässig ( VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.02.2013, Az. 1 VK 3/13 ; VK Lüneburg, Beschl. v. 27.09.2016, Az. VgK-39/2016 ; VK Sachsen, Beschl. v. 27.06.2014, Az. 1/SVK/020-13).

    Eine solche Korrektur der Kostenverteilung kann z. B. veranlasst sein, wenn eine Heilung der Informationsverpflichtung des § 134 GWB erst im Nachprüfungsverfahren erfolgen sollte, etwa durch eine nachgeholte Begründung und deshalb der Nachprüfungsantrag unbegründet wird (vgl. VK Baden-Württemberg Beschl. v. 26.02.2013, Az. 1 VK 3/13 ; VK Sachsen Beschl. v. 27.06.2014, 1/SVK/020-13; VK Sachsen Beschl. v. 12.01.2015 - 1/SVK/033-14, BeckRS 2015, 15667).

  • VK Berlin, 19.03.2018 - VK-B2-26/17

    Keine "Musterfeststellungsklage" im Vergaberecht!

    Die an das Feststellungsinteresse als Sachentscheidungsvoraussetzung zu stellenden Anforderungen können dem Verwaltungsprozessrecht, dem das Fortsetzungsfeststellungsverfahren nachgebildet ist, entlehnt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.3.2005 - Verg 77/04, IBRRS 2005, 1255; VK Sachsen, Beschluss vom 27.6.2014 - 1/SVK/020-13, 9.

    BeckRS 2014, 19916; Dieck-Bogatzke, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 2. Aufl. 2015, § 123 GWB, Rn. 13).

    Das Feststellungsinteresse muss als Sachentscheidungsvoraussetzung vielmehr am Schluss der letzten mündlichen Verhandlung beziehungsweise im Zeitpunkt der Entscheidung der Vergabekammer vorliegen (vgl. KG, Beschluss vom 20.12.2000 - KartVerg 14/00, VERIS; VK Sachsen, Beschluss vom 27.6.2014 - 1/SVK/020-13, BeckRS 2014, 19916; VK Bund, Beschluss vom 21.5.2008 - VK 2 - 40/08; Reidt, in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 168 GWB, Rn. 59; Hölzl, in: Montag/Säcker, Münchener Kommentar zum Europäischen und Deutschen Wettbewerbsrecht [Kartellrecht], 2011, § 114, Rn. 39; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.3.1998 - 4 C 14/96, NVwZ 1998, 1295, 1296).

  • VK Berlin, 09.06.2021 - B 1-12/20
    Die an das Feststellungsinteresse als Sachentscheidungsvoraussetzung zu stellenden Anforderungen können dem Verwaltungsprozessrecht, dem das Fortsetzungsfeststellungsverfahren nachgebildet ist, entlehnt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.3.2005 - Verg 77/04; VK Sachsen, Beschluss vom 27.6.2014 - 1/SVK/020-13).

    Eine Wiederholungsgefahr besteht, sofern die Durchführung eines neuen, dem aktuellen Verfahren ähnlichen Vergabeverfahrens in überschaubarer Zukunft absehbar ist und wenn die Klärung der im laufenden Nachprüfungsverfahren aufgeworfenen Rechtsfragen erkennbare Bedeutung für das künftige Vergabeverfahren haben wird (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 27.06.2014 - 1/SVK/020-13).

  • VK Berlin, 09.06.2021 - VK-B1-12/20

    Leistungsbeschreibung muss vernünftige Kalkulation ermöglichen!

    Die an das Feststellungsinteresse als Sachentscheidungsvoraussetzung zu stellenden Anforderungen können dem Verwaltungsprozessrecht, dem das Fortsetzungsfeststellungsverfahren nachgebildet ist, entlehnt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.3.2005 - Verg 77/04; VK Sachsen, Beschluss vom 27.6.2014 - 1/SVK/020-13).

    Eine Wiederholungsgefahr besteht, sofern die Durchführung eines neuen, dem aktuellen Verfahren ähnlichen Vergabeverfahrens in überschaubarer Zukunft absehbar ist und wenn die Klärung der im laufenden Nachprüfungsverfahren aufgeworfenen Rechtsfragen erkennbare Bedeutung für das künftige Vergabeverfahren haben wird (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 27.06.2014 - 1/SVK/020-13).

  • VK Berlin, 20.06.2018 - VK-B2-10/18

    Auswahlkriterien müssen Bezug zum Auftrag haben!

    Die an das Feststellungsinteresse als Sachentscheidungsvoraussetzung zu stellenden Anforderungen können dem Verwaltungsprozessrecht, dem das Fortsetzungsfeststellungsverfahren nachgebildet ist, entlehnt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.3.2005 - Verg 77/04, IBRRS 2005, 1255; VK Sachsen, Beschluss vom 27.6.2014 - 1/SVK/020-13, BeckRS 2014, 19916; Dieck-Bogatzke, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 2. Aufl. 2015, § 123 GWB, Rn. 13).
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